Als Faustregel gilt, dass Schäden bis 500 Euro sogenannte Bagatellschäden sind, für die die Beauftragung eines Sachverständigen unverhältnismäßig ist („Schadenminderungspflicht“). In solchen Fällen reicht der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt, der von der Versicherung zu bezahlen ist.
Ist der Schaden höher, sollte ihn ein Sachverständiger schätzen.
Tipp: Das Recht, sich selbst einen Sachverständigen zu suchen, sollte man unbedingt in Anspruch nehmen. Die Werkstätten kennen entsprechende Adressen. Niemand ist verpflichtet, den Sachverständigen einer Versicherung zu akzeptieren, der womöglich eher geneigt ist, den Schaden in deren Sinne niedriger zu schätzen.